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AfA (Abschreibung für Abnutzung)

Der Steuerhebel bei vermieteten Immobilien

Ein Teil der Miete ist steuerlich fast wie geschenkt. Die AfA schreibt den Gebäudewert einer vermieteten Immobilie über die Nutzungsdauer ab.

Wie hoch ist die AfA?

Regelsatz 2 % pro Jahr über 50 Jahre. Bei Fertigstellung nach dem 30.09.2023 gilt 3 % über rund 33 Jahre.

Warum nur der Gebäudeanteil?

Grund und Boden nutzt sich nicht ab. Nur der Gebäudeanteil, oft 60 bis 80 % des Kaufpreises, bildet die Bemessungsgrundlage.

Höhere Sätze für Altbauten?

Bei Baujahr vor 1925 gilt 2,5 %. Zusätzlich gibt es Sonderabschreibungen wie die Denkmal-AfA.

Rechenbeispiel

Gebäudeanteil 280.000 €, Neubau nach 2023, 3 % AfA = 8.400 € pro Jahr, bei 42 % Grenzsteuersatz rund 3.528 € Ersparnis.

Häufige Fehler

  • Kompletten Kaufpreis inkl. Grundstück abschreiben.

  • Kaufnebenkosten nicht anteilig einrechnen.

  • Falschen AfA-Satz ansetzen.

Passender Rechner: Mietrendite-Rechner

Kann ich die AfA bei Eigennutzung geltend machen?

Nein, nur bei vermieteten oder anderweitig zur Einkunftserzielung genutzten Immobilien.