Denkmal-AfA
Bis zu 100 % der Sanierungskosten absetzen
Die Denkmal-AfA ist eine Sonderabschreibung fuer Sanierungskosten an denkmalgeschuetzten Immobilien.
Wie hoch ist sie?
Bei Vermietung ueber 12 Jahre: 9 % in den ersten 8 Jahren, 7 % in den folgenden 4 Jahren, macht 100 %.
Welche Kosten sind begueenstigt?
Nur mit der Denkmalschutzbehoerde abgestimmte und bescheinigte Sanierungsmassnahmen, nicht der Kaufpreis der Altbausubstanz.
Unterschied bei Eigennutzung?
Nur 90 % ueber 10 Jahre mit je 9 %, direkt von der Steuerschuld als Sonderausgabe.
Rechenbeispiel
300.000 € bescheinigte Sanierungskosten, bei Vermietung in den ersten 8 Jahren je 27.000 € zusaetzlich zur regulaeren AfA.
Haeufige Fehler
Sanierung ohne vorherige Abstimmung beginnen.
Altbausubstanz mit Sanierungskosten vermischen.
Eigennutzungs-Satz mit Vermietungs-Satz verwechseln.
Passender Rechner: Mietrendite-Rechner
Brauche ich eine Bescheinigung?
Ja, ohne Bescheinigung der Denkmalschutzbehoerde erkennt das Finanzamt nichts an.