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Denkmal-AfA

Bis zu 100 % der Sanierungskosten absetzen

Die Denkmal-AfA ist eine Sonderabschreibung fuer Sanierungskosten an denkmalgeschuetzten Immobilien.

Wie hoch ist sie?

Bei Vermietung ueber 12 Jahre: 9 % in den ersten 8 Jahren, 7 % in den folgenden 4 Jahren, macht 100 %.

Welche Kosten sind begueenstigt?

Nur mit der Denkmalschutzbehoerde abgestimmte und bescheinigte Sanierungsmassnahmen, nicht der Kaufpreis der Altbausubstanz.

Unterschied bei Eigennutzung?

Nur 90 % ueber 10 Jahre mit je 9 %, direkt von der Steuerschuld als Sonderausgabe.

Rechenbeispiel

300.000 € bescheinigte Sanierungskosten, bei Vermietung in den ersten 8 Jahren je 27.000 € zusaetzlich zur regulaeren AfA.

Haeufige Fehler

  • Sanierung ohne vorherige Abstimmung beginnen.

  • Altbausubstanz mit Sanierungskosten vermischen.

  • Eigennutzungs-Satz mit Vermietungs-Satz verwechseln.

Passender Rechner: Mietrendite-Rechner

Brauche ich eine Bescheinigung?

Ja, ohne Bescheinigung der Denkmalschutzbehoerde erkennt das Finanzamt nichts an.