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Erbbaurecht

Das Grundstueck gehoert jemand anderem

Das Erbbaurecht erlaubt, auf fremdem Grundstueck gegen Erbbauzins ein Gebaeude zu errichten und zu nutzen, meist 60 bis 99 Jahre.

Vorteil beim Kauf?

Nur das Gebaeude wird gekauft, das senkt Kaufpreis, Grunderwerbsteuer und Finanzierungsbedarf.

Was kostet der Erbbauzins?

Ueblicherweise 3 bis 5 % des Bodenwerts pro Jahr, oft indexgebunden.

Was passiert am Laufzeitende?

Das Gebaeude faellt meist gegen Entschaedigung von zwei Dritteln des Werts an den Grundeigentuemer zurueck.

Rechenbeispiel

Bodenwert 150.000 €, Erbbauzins 4 % = 6.000 € jaehrlich, ueber 80 Jahre nominal 480.000 € an Bodennutzung.

Haeufige Fehler

  • Nur den niedrigeren Kaufpreis sehen.

  • Heimfallregelung nicht pruefen.

  • Kurze Restlaufzeit ohne Finanzierungspruefung kaufen.

Mehr Grundbegriffe: Leverage Wissen

Ist eine Finanzierung schwerer?

Ja, Banken verlangen meist ausreichend Restlaufzeit ueber die Kreditlaufzeit hinaus.