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Flipper News (05.10.2026) - DIFI eingetrübt, Handwerkskosten steigen, §7b-Urteil für Wohnungsaufteilung

Herbst auf dem Markt: Finanzierer nervöser, Heizkosten hoch, Bestand bleibt attraktiv

Auf dem Markt ist gerade viel los: Die Finanzierer werden nervöser, die Heizkosten spielen verrückt und ein Steuerurteil könnte für Flipper richtig interessant sein. Hier der Überblick.

EURIBOR 12M3,323 % ↗Flip-Zins ~4,8–5,3 %
EZB Leitzins2,65 % ↗+0,25 Pp. / 16.09.
Inflation DE3,3 % ↗Sept. 2026 Destatis
Baupreise+3,3 % ↗Prognose 2026 BBSR
ETW Ø DE /m²3.288 €/m² ↗Okt. 2026 immowelt

Markt & Preise

DIFI Q3: Die Finanzierer kriegen kalte Füße

Die Stimmung auf dem deutschen Markt für Immobilienfinanzierungen hat sich im dritten Quartal 2026 spürbar eingetrübt. Der Immobilienfinanzierungsindex DIFI von JLL und HWWI sank um 6,1 Punkte auf einen Stand von minus 14 Punkten. Das ist kein gutes Zeichen, aber nicht die ganze Geschichte: Das Neugeschäft der Banken ist im ersten Halbjahr trotzdem um 15 Prozent gewachsen. Auf dem Papier schlecht, in der Praxis läuft es noch. Wer aktuell solide Objekte mit belastbarer Kalkulation präsentiert, bekommt weiterhin Kredit. Die Banken sind wählerisch, nicht zugesperrt.

Quelle: ad-hoc-news.de / JLL & HWWI

Neubau vs. Bestand: Bis zu 423.000 Euro Aufpreis für neue vier Wände

Bis zu 423.000 Euro Aufpreis für eine Neubauwohnung zeigt der Postbank Wohnatlas 2026. In manchen Regionen ist der Bestand trotz Sanierung günstiger. Das ist natürlich der regionale Spitzenwert, aber der Trend ist klar: Die Lücke zwischen Neubau und Bestand bleibt gigantisch. Für Fix & Flip bedeutet das: Wer günstig einkauft, saniert und zu einem vernünftigen Preis verkauft, hat gegenüber dem Neubau weiterhin einen echten Preisvorteil im Angebot. Käufer rechnen das inzwischen selbst durch.

Quelle: haufe.de

Berlin dreht die Regulierungsschraube: Vergesellschaften, bis der Investor flieht

Mietendeckel, Vorkaufsrecht, Genehmigungspflicht für möblierte Vermietung: Berlin nutzt jeden Hebel, um den Wohnungsmarkt zu regulieren. Nach jeder Wahl zeigt sich, warum die Taktik als Blaupause für andere Großstädte wirkt und wo sie unweigerlich scheitert. Für Investoren mit Berliner Objekten gilt: Die politische Risikoprämie ist real. Wer hier flipped und verkauft, sollte frühzeitig an Eigennutzer denken, die von Regulierung weniger betroffen sind als institutionelle Käufer.

Quelle: haufe.de

Renovierung & Bau

Techem Atlas: Heizkosten 45 Prozent über Vorkrisenniveau

Der Techem Atlas 2026 zu Energie und Wärme zeigt: Die Energiepreise sind zwar stabil, aber der kältere Winter hat den Verbrauch in die Höhe getrieben. Die Heizkosten 2026 liegen 45 Prozent über dem Niveau von 2021. Das klingt abstrakt, ist aber sehr konkret: Wer ein Altbauobjekt mit fossiler Heizung kauft und dem Käufer hohe Nebenkosten präsentiert, hat ein Vermarktungsproblem. Die Heizkostenentwicklung ist längst ein Verkaufsargument – oder eben ein Verkaufskiller. Beim Einkauf drauf achten, beim Verkauf aktiv ansprechen.

Quelle: haufe.de

Oktober-Tarifrunde: Dachdecker und Gerüstbauer legen zu

Der Tariflohn im Gerüstbauerhandwerk steigt zum 1. Oktober um 4,4 Prozent. Parallel erhöht sich der Branchenmindestlohn auf 14,35 Euro pro Stunde. Im Dachdeckerhandwerk steigt der tarifliche Ecklohn für Gesellen auf 23,28 Euro brutto pro Stunde. Kurz gesagt: Reno-Kosten klettern weiter. Wer Dachdecker oder Gerüstbauer braucht, kalkuliert ab sofort teurer. Das ist kein Drama, aber es muss im Budget stehen. Und wer jetzt noch alte Angebote in der Schublade hat: nachhaken, ob die Preise noch gelten.

Quelle: smartsteuer.de

Finanzen, Recht & Steuern

Sonderabschreibung §7b: Wer zwei zusammengelegte Wohnungen wieder trennt, kann profitieren

Wird langjährig zusammengeführter Wohnraum wieder in selbstständige Wohneinheiten aufgeteilt, kann dies steuerlich als Schaffung einer neuen Wohnung gelten – so entschied das Finanzgericht Düsseldorf. Die Kläger hatten zwei ursprünglich selbstständige Doppelhaushälften im Jahr 2001 zu einer großen Wohneinheit verbunden. Durch die Trennung wurde der Wohnungsbestand von einer auf zwei Wohnungen erhöht. Damit sei zusätzlicher Wohnraum geschaffen worden, was dem Förderzweck des §7b EStG entspreche.

Für alle, die große Wohnungen aufteilen: Das Urteil ist ein Hinweis, dass die Sonder-AfA hier greifen kann. Aber Achtung – die Sonderabschreibung setzt voraus:

  • Der Bauantrag wurde in den gesetzlichen Förderzeiträumen gestellt.
  • Bestimmte Baukostenobergrenzen werden eingehalten.
  • Die Wohnung wird zehn Jahre lang vermietet.

Steuerberater fragen, nicht blind anwenden.

Quelle: ac-steuerberater.de (Mandanten-Info 10/2026)

Fazit

Der Herbst zeigt die Spannung im Markt deutlich: Finanzierungsstimmung im Keller, Handwerkskosten steigen, Energiekosten bleiben hoch. Gleichzeitig sind Bestandsobjekte für Käufer so attraktiv wie selten, weil die Lücke zum Neubau riesig bleibt. Wer beim Einkauf auf den Sanierungsbedarf und die Heizkosten achtet und sein Objekt mit einer klaren Energie-Storyline verkauft, hat gerade echte Chancen. Kalkuliere konservativ bei den Handwerkerkosten – die Tarifrunden 2026 sind nicht abgeschlossen.