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FlippɘrNews (10.08.2026) - Inflation, BFH-Urteil und Sanierungsförderung

Die Woche im Überblick: Was den Immobilienmarkt im August 2026 bewegt

Ein neues BFH-Urteil das Flipper direkt trifft, frische Zahlen zu Bauzinsen, ein Steuerbonus der still abgebaut wird – und ein Thema das viele unterschätzen. Hier sind die wichtigsten Entwicklungen.

Markt & Preise

Inflationsrate bei 2,8 % – was das für Käufer und die EZB bedeutet

Destatis hat Mitte Juli vorläufig gemeldet: Die Inflationsrate in Deutschland beträgt im Juli 2026 voraussichtlich +2,8 %. Das ist die höchste Rate seit Monaten. Der Treiber ist klar: Die Preise für Energie steigen gegenüber dem Vorjahresmonat voraussichtlich um 8,3 %. Für Flipper heißt das: Käufer haben höhere Lebenshaltungskosten im Nacken, und die EZB hat ein weiteres Argument für eine Zinserhöhung im September.

Quelle: Destatis

ETW-Markt: Bestand hält, Neubau schwächelt, Energieeffizienz trennt

Die Kaufpreise für Wohnimmobilien entwickelten sich im ersten Quartal 2026 unterschiedlich: Während Eigentumswohnungen so langsam wie nie seit Beginn der Erholung im Sommer 2024 stiegen, legten Einfamilienhäuser um 3,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu. Was das konkret bedeutet: Eine Eigentumswohnung mit der Energieeffizienzklasse A+/A kostet ca. 650 Euro pro Quadratmeter mehr als eine vergleichbare Wohnung der Klasse D/E. Der Abstand zwischen sanierten und unsanierten Objekten wird also größer. Für Fix & Flip ist das eine klare Ansage: Energetisch aufwerten zahlt sich aus.

Quelle: Schwäbisch Hall

Renovierung & Bau

Bauzinsen Juli: Knapp unter 4 % im Schnitt, Bestzins geklettert

Nach vier Monaten mit steigenden Bauzinsen bringt der Juli eine leichte Entlastung – aber nur auf den ersten Blick. Nach Daten von Baufi24 sank der durchschnittliche Zinssatz für Immobilienkredite mit zehnjähriger Bindung von 4,06 auf 4,03 Prozent. Zugleich stieg der Bestzins für zehnjährige Darlehen von 3,96 auf 4,00 Prozent. Wer also auf den Bestzins hofft, schaut gerade in die Röhre. Für die kommenden Monate erwartet Baufi24 weiterhin starke Schwankungen, auch mit Blick auf die EZB-Zinsentscheidung im September.

Quelle: immowelt impuls

Sanierungsförderung wieder online – aber mit Deckel

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte im Gesetzgebungsverfahren das Förderportal für die energetische Gebäudesanierung vorübergehend vom Netz genommen. Ab 21. Juli 2026 wird das Förderprogramm wieder aufgenommen – mit einem neuen Förderdeckel. Der Grundzuschuss von max. 30 % der förderfähigen Gesamtkosten bleibt erhalten, aber:

  • 28.000 € für die erste Wohneinheit
  • 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • 8.000 € für jede weitere Wohneinheit

Für Mehrfamilienhaus-Flipper: Deckel pro Einheit kalkulieren, Förderanträge früh stellen. Der Topf ist begrenzt.

Quelle: Nitz Steuerberatung

Handwerkerbonus schrumpft: Weniger Steuerabzug ab 2027

Das klingt erstmal nach Privatthema, trifft aber alle die vermieten. Handwerkerleistungen sollen künftig im Rahmen der Einkommensbesteuerung in geringerem Umfang abzugsfähig sein. Bislang sind 20 % der Arbeitskosten bis zu 6.000 € jährlich absetzbar, also maximal 1.200 €. Künftig sollen es nur noch 15 %, also maximal 900 € jährlich sein. Das ist Teil der geplanten Steuerreform, die der Koalitionsausschuss Anfang Juli 2026 beschlossen hat und die ab dem 1. Januar 2027 sukzessive umgesetzt werden soll.

Quelle: Nitz Steuerberatung

Finanzen, Recht & Steuern

BFH: Gutachterausschuss-Preise bei Erbschaft- und Schenkungsteuer verbindlich

Frische Rechtsprechung direkt aus Karlsruhe. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die von den Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichspreise für Immobilien grundsätzlich bei der Grundstücksbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer heranzuziehen sind. Die finanzgerichtliche Kontrolle beschränkt sich auf offensichtliche Unrichtigkeiten. Erst wenn solche vorliegen, muss das Finanzgericht den Sachverhalt weiter aufklären. Für alle die Immobilien erben oder verschenken: Der Gutachterausschuss-Wert ist jetzt das Maß aller Dinge. Ein eigenes Gegengutachten bleibt möglich, aber die Hürde ist hoch. Wer plant, eine Immobilie steuergünstig zu übertragen, sollte das zeitnah angehen und die aktuellen Vergleichspreise in der Zielregion kennen.

Quelle: Benefitax

BGH: Keine Drei-Angebote-Pflicht bei WEG-Handwerkeraufträgen

Wer Objekte in WEG-Strukturen hält oder kauft, für den ist das relevant. Der BGH hat mit Urteil vom 27. März 2026 der bisherigen Praxis einer zwingenden Drei-Angebote-Regel bei WEG-Handwerkeraufträgen eine klare Absage erteilt. Langjährige Erfahrungen mit bekannten Handwerksbetrieben können wertvoller sein als ein bloßer Preisvergleich. Das Gericht bestätigte ausdrücklich, dass die Beauftragung bewährter Firmen ohne Angebotsvergleich ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen kann. Praktisch: Verwalter und Eigentümergemeinschaften haben jetzt mehr Spielraum. Trotzdem gilt – Entscheidung dokumentieren und mit Argumenten belegen, sonst wird es beim nächsten Streit trotzdem eng.

Quelle: anwalt.de

Fazit

Die Lage ist klar: Inflation zieht wieder an, die EZB hat September als offene Flanke, und Bauzinsen bleiben hartnäckig um die 4 %. Beim Einkauf drückt das auf die Marge, beim Verkauf stützt Energieeffizienz den Preis. Das BFH-Urteil zur Erbschaftsteuer und der schrumpfende Handwerkerabzug sind keine Schlagzeilen, aber Detailfallen die man kennen muss. Wer jetzt kalkuliert, rechnet konservativ mit Zinsen um 4,5 % für die Flip-Finanzierung, plant die Sanierungsförderung mit neuem Deckel ein und beobachtet genau, was der September bei der EZB bringt.