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Maklerprovision

Seit 2020 zahlt nicht mehr nur der Verkaeufer

Die Maklerprovision wird bei Wohnimmobilien seit Ende 2020 in der Regel haelftig zwischen Kaeufer und Verkaeufer geteilt.

Wie hoch ist sie?

Meist 5,95 bis 7,14 % des Kaufpreises inklusive USt, je nach Bundesland.

Wann entsteht ein Anspruch?

Nur bei wirksamem Maklervertrag und nachweisbarer Vermittlungsleistung.

Ausnahmen von der Teilung?

Bei Gewerbeimmobilien und unbebauten Grundstuecken gilt die Teilungspflicht nicht.

Rechenbeispiel

400.000 € Kaufpreis, Gesamtprovision 7,14 % = 28.560 €, je 14.280 € fuer Kaeufer und Verkaeufer.

Haeufige Fehler

  • Annehmen, die Provision sei ueberall gleich hoch.

  • Maklervertrag nicht pruefen.

  • Bei Gewerbe von der Teilungspflicht ausgehen.

Passender Rechner: Finanzierungsrechner

Ist die Provision verhandelbar?

Grundsaetzlich ja, in der Praxis aber wenig verhandlungsbereit.