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Flipper News (23.10.2026) - München vor Paris, BGH-Urteil zu Eigenleistungen, Bauaufträge auf Rekordhoch

Markt dreht sich – aber nicht für alle gleichzeitig

Heute hat der BGH eine spannende Frage auf dem Tisch, Destatis hat frische Bau-Auftragszahlen geliefert und der Mietmarkt zeigt mal wieder, warum Kaufen gerade die bessere Seite der Gleichung ist. Los geht's.

Markt & Preise

München schlägt Paris: 11.200 Euro für den Neubau-Quadratmeter

Der Deloitte Property Index hat mal nachgemessen: Für Neubauwohnungen werden in München im Schnitt 11.200 Euro je Quadratmeter angeboten. Damit liegt die Stadt vor Paris. Hamburg und Frankfurt folgen innerhalb Deutschlands mit jeweils 7.700 Euro je Quadratmeter, Berlin mit 7.500 Euro.

Für den Flipper ist das kein Kaufsignal, aber ein gutes Stimmungsbarometer: Wer in Bestandslagen der Metropolen kauft und saniert, kauft im Vergleich zum Neubau immer noch mit erheblichem Abschlag.

Quelle: immowelt impuls, 22.10.2026

Lock-in am Mietmarkt: Wer drin ist, bleibt drin

Zwischen laufenden Mietverträgen und neu angebotenen Wohnungen bestehen deutliche Preisunterschiede. Eine wissenschaftliche Arbeit über 107 deutsche Städte beziffert die durchschnittliche Lücke auf 20 bis 25 Prozent, in großen Metropolen auf bis zu 50 Prozent.

Haushalte bleiben deshalb in ihrer bisherigen Wohnung, obwohl sie sich räumlich verändern möchten. Dadurch gelangen weniger Wohnungen zurück auf den Markt. Besonders schwierig wird die Suche für Menschen, die neu zuziehen oder einen eigenen Haushalt gründen.

Für den Flipper bedeutet das: Wer eine frisch sanierte Wohnung anbietet, trifft auf Interessenten, die lange gewartet haben. Verhandlungsposition gut.

Quelle: immowelt impuls, 22.10.2026

Investmentklima: Die Stimmung kühlt ab

Das Deutsche Hypo Immobilienklima sank im September 2026 gegenüber August um 1,1 Prozent auf 80,5 Punkte. Im Jahresvergleich entspricht das einem Rückgang von 16,6 Prozent.

Besonders deutlich fiel das Investmentklima zurück: Der Teilindex erreichte 74,6 Punkte und lag damit 20,5 Prozent unter dem Vorjahreswert. Das Wohnklima verlor gegenüber August 3,7 Prozent, blieb mit 125,6 Punkten aber das stärkste Segment.

Großinvestoren werden vorsichtiger. Für Fix-and-Flip-Profis ist das eher eine Chance: Weniger Konkurrenz beim Einkauf, mehr Raum für die eigene Kalkulation.

Quelle: immowelt impuls, 22.10.2026

Renovierung & Bau

Bauhauptgewerbe: August-Aufträge auf Rekordhoch

Frische Destatis-Zahlen: Der Auftragseingang im Bauhauptgewerbe erreichte im August 2026 den höchsten Anstieg seit Beginn der Zeitreihe 1991. Der Auftragseingang im Hochbau stieg um 12,4 Prozent, im Tiefbau um 31,6 Prozent.

Der reale Umsatz im Bauhauptgewerbe war im August 2026 um 4,9 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Der nominale Umsatz stieg im gleichen Zeitraum um 10,1 Prozent auf 10,9 Milliarden Euro.

Das klingt gut. Die Kehrseite: Ausgelastete Betriebe bedeuten längere Wartezeiten und weniger Verhandlungsspielraum bei den Handwerkerpreisen. Wer Kapazitäten für Q1 2027 sichern will, sollte jetzt buchen.

Quelle: Destatis / dts Nachrichtenagentur, 23.10.2026

Wärmepumpe vs. Gas: Ab wann rechnet es sich wirklich?

Der WWF hat nachgerechnet: Untersucht wurde ein teilsaniertes Einfamilienhaus der Effizienzklasse F. Im günstigsten Szenario mit Photovoltaik und hoher Förderung gleichen sich die höheren Anschaffungskosten bereits nach vier Jahren aus.

Ein Wechsel erst im August 2028 führt in den berechneten Varianten wegen sinkender Förderung zu Mehrkosten von 4.600 bis 5.380 Euro gegenüber einer Investition im Oktober 2026.

Konkrete Zahlen, die direkt in die Flip-Kalkulation gehören. Wer heute in eine Wärmepumpe investiert, hat ein besseres Förderpaket und eine bessere Verhandlungsposition beim Verkauf als in zwei Jahren.

Quelle: immowelt impuls / WWF-Analyse, 22.10.2026

Finanzen, Recht & Steuern

BGH heute in Karlsruhe: Muss der Verkäufer seine Heimwerker-Historie offenlegen?

Der V. Zivilsenat des BGH entscheidet, ob der Verkäufer eines Grundstücks den Käufer darüber aufklären muss, dass er einen Mangel in Eigenleistung beseitigt hat.

Der konkrete Fall: Ein Dach wurde vom Ehemann der Verkäuferin selbst abgedichtet. Der Mangel trat wieder auf. Die Käufer argumentieren, eine Mangelbeseitigung in Eigenleistung müsse der Immobilienverkäufer offenlegen, weil das Risiko einer fehlerhaften Ausführung im Vergleich zu einer fachgerechten Sanierung nach der allgemeinen Lebenserfahrung signifikant erhöht sei. Für den Käufer sei daher von wesentlicher Bedeutung, ob ein erheblicher Mangel durch eine Fachfirma oder durch Eigenleistung behoben wurde.

Das Verfahren V ZR 3/26 könnte genauer klären, welche Informationen Verkäufer über frühere Reparaturen an einer Immobilie weitergeben müssen. Für Immobilienverkäufer könnte die Entscheidung Hinweise darauf geben, wie weit ihre Offenlegungspflichten bei früheren Eigenleistungen reichen.

Wer selbst Objekte saniert und weiterverkauft: Augen auf, das Ergebnis hat direkte Praxisrelevanz.

Quelle: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung V ZR 3/26

Fazit

Die heutigen Meldungen erzählen eine einzige Geschichte: Der Markt dreht sich wieder, aber nicht für alle gleichzeitig. Neubau ist für die meisten Käufer unerreichbar teuer, der Mietmarkt steckt fest, und die Nachfrage nach gut sanierten Bestandswohnungen wächst still und stetig. Wer beim Einkauf diszipliniert kalkuliert und beim Verkauf die richtige Zielgruppe anspricht, hat gerade keinen schlechten Standpunkt. Das BGH-Urteil zu Eigenleistungen sollte man auf dem Radar behalten: Je nachdem, wie die Richter entscheiden, ändert sich, wie detailliert die Dokumentation von Sanierungsarbeiten beim Weiterverkauf sein muss.

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